Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 11.01.2000 - 7 A 11784/99.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22156
OVG Rheinland-Pfalz, 11.01.2000 - 7 A 11784/99.OVG (https://dejure.org/2000,22156)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.01.2000 - 7 A 11784/99.OVG (https://dejure.org/2000,22156)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Januar 2000 - 7 A 11784/99.OVG (https://dejure.org/2000,22156)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,22156) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • gehove.de PDF

    Einsichtnahme in die Todesbescheinigung des Vaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gehove.de (Leitsatz)

    Bestattungsrecht, Bestattungsgesetz, Todesbescheinigung, Totenschein, Einsichtnahme, Einsichtrecht, Einsicht, Tod, Persönlichkeitsrecht, Verstorbener, Angehöriger, Hinterbliebener, Sohn, Tochter, Kinder, Eltern, Vater, Mutter, Totenfürsorge, Totenfürsorgeberechtigung, ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.01.2000 - 7 A 11784/99
    Daneben ist das rechtliche Interesse zu unterscheiden, das die Totenfürsorgeberechtigten als nächste Angehörige gleichsam in Wahrnehmung und treuhänderischer Ausübung der Belange des Verstorbenen ausüben und das letztlich aus der Sphäre des Persönlichkeitsrechts des Verstorbenen und seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfGE 65, 1) herrührt.

    So wie der Verstorbene zu seinen Lebzeiten noch einen Anspruch auf ein Recht an seinen persönlichen Daten hatte (vgl. zum Datenschutz BVerfGE 65, 1, wonach das Grundrecht gewährleistet, dass der Einzelne die Befugnisse hat, grundsätzlich selbst über Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu befinden), so kann die Rechtswahrung insoweit nicht mit dem Tode enden, weil sonst der Staat jeglicher Bindungen und Kontrolle enthoben wäre.

  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.01.2000 - 7 A 11784/99
    Dabei ist im Hinblick auf die Herleitung eines solchen rechtlichen Interesses der nächsten Angehörigen - die Klägerin ist hier der, einzige lebende Abkömmling des Verstorbenen - zu unterscheiden: Zum einen kommt die Herleitung des Interesses aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Klägerin (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, vgl. BVerfGE 79, 256, 268) in Betracht.

    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerfGE 79, 256, 268) ist im Rahmen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, wie es in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützt ist, das Persönlichkeitsrecht auf Kenntnis der Abstammung anerkannt.

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.01.2000 - 7 A 11784/99
    Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Menschenwürde sichern jedem Einzelnen einen autonomen Bereich privater Lebensgestaltung, in dem er seine Individualität entwickeln und wahren kann (BVerfGE 35, 202, 220).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.01.2000 - 7 A 11784/99
    Seine Ausprägungen sind nicht abschließend zu umschreiben, sondern jeweils anhand des zu entscheidenden Falles herauszuarbeiten (BVerfGE 54, 148, 153).
  • BGH, 31.05.1983 - VI ZR 259/81

    Übergang des allgemeinen Einsichtsrechts eines Patienten in die Krankenunterlagen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.01.2000 - 7 A 11784/99
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung zu der Einsichtnahme in Krankenunterlagen des Arztes (vgl. BGH, NJW 1983, 2627, 2629) hat dazu festgestellt, dass vor dem Ableben in besonderen Fällen unter Inanspruchnahme des Arzt-Patient-Verhältnisses und des darin verankerten Vertrauens- und Geheimnisschutzes unter Umständen Einzelheiten der Krankheit und der persönlichen Umstände selbst vor nahen Angehörigen verborgen bleiben sollen.
  • RG, 05.04.1937 - IV 18/37

    1. Ist für Art und Ort der Bestattung der ausdrücklich kundgegebene oder aus den

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.01.2000 - 7 A 11784/99
    Die Frage, wem dieses Totensorgerecht zusteht, hat die Rechtsprechung seit jeher anhand von Herkommen und bestehender Sitte und auf der Grundlage des § 2 Abs. 3 des Reichsgesetzes über die Feuerbestattung vom 18. Mai 1934 dahin entschieden, dass grundsätzlich die Nähe der familienrechtlichen Beziehungen maßgeblich ist (vgl. RGZ 154, 269, 271 f.; BGH NVwZ-RR 1992, 834; BayVGH, BayVBl. 1976, 310) .
  • VG Regensburg, 18.10.2021 - RO 5 E 21.1726

    Unzulässiger Eilrechtsschutz, der auf die Verhüllung einer sich auf der

    Zur Wahrnehmungsberechtigung in Bezug auf das postmortale Persönlichkeitsrecht führt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz sinngemäß Folgendes aus (U.v. 11.1.2000 - 7 A 11784/99 - juris, Rn. 28):.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht